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63. Gutowski-Auktion

Historische Wertpapiere: Nonvaleurs für Sammler und Kapitalanleger

gen und wegweisenden sozialen Einrichtungen eine starke Bindung der Mitarbeiter. 1876 wurde der Betrieb von der Eisenerzverhüttung auf die Eisenverarbeitung umgestellt. Die maßgebliche Beteiligung der Familie des Ruhrgebiets-Pioniers von Born und das Engagement von Friedrich Gril- lo als Grubenvorstand lenkten die Entwicklung der Eisenhütte Westfalia ganz natürlich hin zu einem maßgeblichen Maschinen- und Anlagenlie- feranten für den Ruhrbergbau, der darauf aufbau- end bald Weltgeltung erlangte. Ende der 1940er Jahre wurde der nach seinem Konstrukteur benannte Löbbe-Kohlenhobel entwickelt, der auf allen Kontinenten der Welt zum Einsatz kam. Seit den 1960er Jahren kamen zur Abbautechnik auch Maschinen für den Stollen- und Tunnelbau hinzu. 1991 fusionierte die Gewerkschaft Eisenhütte Westfalia (GEW) mit Klöckner-Becorit in Castrop- Rauxel zur Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH (WBI). 1995 verschwand der Name Westfa- lia, als WBI zur Ruhrkohle Technik AG kam. Seit- dem firmiert das immer noch an dem alten Stan- dort der Eisenhütte in Altlünen tätige Traditions- unternehmen als Deutsche Bergbautechnik GmbH und ist Weltmarktführer bei Strebausrüstungen und stranggeführten Transportsystemen im untertägigen Bergbau. Mit Originalunterschriften des Gruben-Vorstands. Büttenpapier. Doppelblatt, inwendig zwei Übertragung von 1967. Maße: 30,2 x 23 cm. Nur 8 Stücke dieser Neuausfertigungen exi- stieren! Nr. 143 Schätzpreis: 600,00 EUR Startpreis: 100,00 EUR Gewerkschaft “Habsburg-Hohenzollern” Kuxschein über 1 Kux, Nr. 474 Berlin, 20.1.1918 EF Auflage 1.000 (R 10). Die Gewerkschaft wurde in Ausnutzung des dortigen liberalen Bergrechts in Sachsen-Coburg-Gotha gegründet. Sie bezweckte Kalibergbau auf preussischem Territorium. Wirt- schaftlichen Erfolg hatte sie nicht, aber sie schrieb Rechtsgeschichte: Den gothaischen Staat reizten die damit verbundenen mannigfachen Ein- nahmen, deshalb zog er Anfang des 20. Jh. viele Gründungen bergrechtlicher Gewerkschaften an sich, indem die gothaischen Bergämter angewie- sen waren, bewusst “liberal” zu genehmigen. Tatsächlich aber arbeiteten die betreffenden Gewerkschaften fast alle in Preussen. Dort sowie in Österreich wurden die Kuxe dann üblicher Weise einem gutgläubigen Publikum angeboten, das mit einer Anlagewürdigkeit nach preussischen Standards rechnete. Auch englisches Kapital (der Herzog von Gotha war gebürtiger Engländer, und das Haus Sachsen-Coburg-Gotha nennt sich heute in England “Die Windsors”) floss in großem Stil auf dem Umweg über Gothaische Gewerkschaften in die deutsche Industrialisierung, vor allem in’s Ruhrgebiet. Die Gothaischen Gewerkschaften wur- den in Preussen zunächst geduldet und als Recht- sträger anerkannt, obwohl sie nach der seit 1904 vom Reichsgericht vertretenen Anerkennungsleh- re gemäß der Sitztheorie in Preussen keinen recht- lichen Bestand haben konnten. Es war ausgerech- net der Fall der Gewerkschaft “Habsburg-Hohen- zollern”, der dann als Musterprozess bis zum Reichsgericht ging. “Die Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung angesichts der grossen Zahl der in Gotha begründeten Gewerkschaften; es waren 1910 fast 600 ... Würden sich diese sämt- lich als nichtig erweisen, so würden daraus man- nigfache wirtschaftliche Unzuträglichkeiten her- vorgehen.”, begann das Reichsgericht seine Urteilsbegründung. Auf dem Spiel standen hier handfeste wirtschaftliche Interessen, denn der deutsche Kalibergbau lag fast ganz in den Händen Gothaischer Gewerkschaften, und der Kaliexport machte einen bedeutenden Teil des Außenhan- dels aus. Dieser normativen Kraft der Fakten beugte sich in seiner Grundsatzentscheidung Ende 1918 auch das Reichsgericht und sprach den Gothaischen Gewerkschaften Rechtsfähigkeit auch im Ausland zu (wozu, die deutsche Klein- staaterei lässt grüssen, auch Preussen zählte). “Ohne Frage wird richtig sein, dass die Gothaische Gesetzgebung den Zweck verfolgte, durch das Gesetz den Gothaischen Bergbau zu regeln. Das schliesst aber noch keineswegs in sich, dass der Gesetzgeber es missbilligte, wenn in Gotha eine Gewerkschaft gegründet wurde, um auswärtigen Bergbau zu betreiben. Anderenfalls wäre es ja auch nicht verständlich, weshalb die Gothaischen Bergbehörden die Errichtung von Kaufgewerk- schaften in so großem Umfang zugelassen haben und gegen diese Zulassung, soweit ersichtlich, von keiner Gothaischen Instanz Widerspruch erhoben worden ist. Aus diesen Gründen kann nicht angenommen werden, dass die Gewerk- schaft Habsburg-Hohenzollern wegen Umgehung des Gothaischen Berggesetzes nichtig ist.” Deko- rative Umrahmung mit Blütenornamentik, unge- wöhnliches Querformat. Maße: 27,5 x 36,2 cm. Ausgestellt auf Herrn Eugen Müller, Esslingen a/N. Nur 4 Stücke sind seit vielen Jahren bekannt! Nr. 144 Schätzpreis: 750,00 EUR Startpreis: 175,00 EUR Gewerkschaft Heinrichshall Kuxschein über 1 Kux, Nr. 976 Hannover, 5.8.1905 VF (R 10) Gründung am 29.5.1905, formell zwecks Ausnutzung des liberalen Bergrechts von Sach- sen-Weimar konzessioniert auf der Silber- und Kupfererzgrube “Gefunden Glück 2” in der Geraer und Arlesberger Feldmark. Eigentlicher Zweck war aber, sämtliche Geschäfts-Anteile der Hein- richshall Bergbaugesellschaft GmbH in Hannover zu halten. Kali-Bergbau mit einer Gerechtsame von 4000 hannoversche Morgen gleich ca. 5 preus- sische Maximal-Grubenfeldern in den Gemeinden Nienstedt und Eberholzen (knapp 10 km südwest- lich von Hildesheim, heutige Samtgemeinde Sib- besse), markscheidend mit den Feldern von “Hil- desia”, “Desdemona”, “Salzdetfurth”, “Eime” und “Brandenburg”. Gefördert werden sollte aus dem Salzstock des Hildesheimer Waldes (eine von etwa 200 bekannten Lagerstätten dieser Art in Nord- deutschland), wo das Salz in Teufen zwischen 360 und 920 m anzutreffen ist und wo die spätere 37 Auktionshaus Gutowski • 63. Auktion Historischer Wertpapiere am 21.11.2016 Nr. 143 Nr. 144

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