Versteigerungsbedingungen
Versteigerungsbedingungen, die durch die Teilnahme an der 40. Auktion am 26. Januar 2009,
schriftlich (auch per Telefax) oder fernmündlich ausschließlich zur Anwendung kommen:
1. Die Versteigerung erfolgt in fremdem Namen für fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen.
2. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird durchgeführt vom Auktionshaus Gutowski, Kattenbeek 3, 38170 Kneitlingen (eine Marke der Deutsche Wertpapierauktionen GmbH in Wolfenbüttel).
3. Die Versteigerungsbedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes anerkannt. Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen angibt.
4. Der Ausruf erfolgt zu den im Katalog angegebenen Preisen. Gebote unter den Ausrufpreisen werden nicht angenommen.
5. Die Versteigerungsraten werden vom Versteigerer festgesetzt. Gesteigert wird in der Regel um 5-10%, die aufgerundet werden können. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Bei mehreren gleichhohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde, ist der Versteigerer befugt den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut auszurufen. Dies gilt auch für alle Zweifelsfälle und Beanstandungen unmittelbar nach dem Zuschlag.
6. Der Zuschlag verpflichtet den Bieter in jedem Falle zur Abnahme und Zahlung. Unmittelbar mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des versteigerten Gegenstandes auf den Erwerber über. Besitz und Eigentum gehen jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über. Der Erwerber ist verpflichtet, die ersteigerten Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen.
7. Der Käufer hat auf den Zuschlag eine Provision von 17,5% zu entrichten. Auf diese Provision und auf die Versandkosten (Inland 8,50 EUR bzw. Ausland 15,00 EUR) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % berechnet.
8. Der Versteigerer Auktionshaus Gutowski GmbH ist ermächtigt alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers und auf dessen Kosten wahrzunehmen. Der Ersteigerer kann nach Abschluß der Versteigerung uneingeschränkt den Namen und die Anschrift des Einliefereres des vermittelten Gegenstandes erfahren. Der Einlieferer kann nach Abschluß der Versteigerung uneingeschränkt den Namen und die Anschrift des Ersteigerers erfahren.
9. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung des Kaufpreises in EUR-Währung. Fern- und Schriftbieter verpflichten sich, eine Zahlungsfrist von 10 Tagen (im Ausland 20 Tage) einzuhalten, sofern nicht andere Kreditvereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Für alle Beträge, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Versteigerung eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% per angefangenem Monat berechnet. Zusätzlich werden alle Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsberaters und/oder Inkassobüros entstehen, dem Schuldner weiterbelastet.
10. Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug oder verweigert er die Abnahme der ersteigerten Ware, so können die entsprechenden Lose ohne weitere Benachrichtigung in seinem Namen und für seine Rechnung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. Der Schuldner haftet in diesem Falle nach Wahl des Versteigerers für eventuellen Mindererlös oder auf Schadenersatz in Höhe von 30% des Zuschlagspreises; auf eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und er wird zu einem neuen Gebot nicht zugelassen.
11. Die ersteigerte Auktionsware wird erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Erfolgt die Auslieferung bereits zu einem früheren Zeitpunkt, so bleibt das Eigentum bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Die Versendung der ersteigerten Auktionsware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit der Postabfertigung hat der Absender alles zur Zusendung erforderliche getan.
12. Die auf die Auktionsprovision erhobene Mehrwertsteuer ist bei Auslieferungen in Drittländer nicht erstattungsfähig, da eine Inlandsleistung vorliegt. Bei Ausfuhrlieferungen in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat der Käufer die Voraussetzung der Steuerbefreiung durch rechtzeitige Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen.
13. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und können vor Beginn der Versteigerung nach Vereinbarung besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel. Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§459 ff BGB dar und können nicht Grundlage für Reklamationen oder Ansprüche irgendwelcher Art bilden. Gebrauchsspuren oder kleine Beschädigungen sind bei der Beschreibung im Katalog nicht unbedingt aufgeführt. Die Abbildungen der Auktionsobjekte im Katalog können aus technischen Gründen abweichend von den Originalvorlagen dargestellt werden. Berechtigte Reklamationen müssen spätestens 7 Tage nach Empfang der ersteigerten Gegenstände gemeldet werden. Jede Reklamation ist ausgeschlossen, wenn an den beanstandeten Losen irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden. Nach dem Zuschlag können gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden.
14. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Objekte nur für historisch-wissenschaftliche Zwecke zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.
15. Der Versteigerer hat das Recht die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder zurückzuweisen.
16. Wird ein Zuschlag trotz ordnungsgemäßen Gebotes nicht erteilt, haftet der Versteigerer nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Eine Haftung des Versteigerers ist stets auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
17. Die vorgenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Versteigerung mit Auktionslosen abgeschlossen werden, insbesondere im Nachverkauf.
18. Teile der Versteigerungsbedingungen können vom Versteigerer aus triftigen Gründen jederzeit ausgesetzt werden; die übrigen bleiben in diesem Fall gleichwohl wirksam.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wolfenbüttel.
 
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